Zweckentfremdungssatzung nicht drittschützend

Der Mieter kann sich gegenüber dem Ver­mi­eter nicht auf eine Ver­let­zung der Zweck­ent­frem­dungssatzung berufen, da diese nicht drittschützend ist. Der Mieter kann dem Ver­mi­eter nicht vorschreiben, an wen er ver­mi­etet (AG München in ZMR 2015, 136).