Nochmal: Starre Fristen bei Schönheitsreparaturen
Die Formulierung ‘Im Allgemeinen‘ in einer Klausel, mit der die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen werden sollen, muss sich eindeutig auf die Fristen und darf sich nicht etwa auf die Reihenfolge der auszuführenden Arbeiten beziehen (AG Gießen in ZMR 2015, 132).