Modernisierungsmaßnahme: Dauer der Maßnahme entscheidet über die Zumutbarkeit

Ein notwendi­ger Umzug von 14 Monat­en in eine Ersatz­woh­nung stellt gegenüber ein­er Mod­ernisierungs­maß­nahme eine unzu­mut­bare Härte dar, die der Mieter nicht hin­nehmen muss (LG Berlin ‑63 S 446/12-).