Modernisierungsmaßnahme: Dauer der Maßnahme entscheidet über die Zumutbarkeit
Ein notwendiger Umzug von 14 Monaten in eine Ersatzwohnung stellt gegenüber einer Modernisierungsmaßnahme eine unzumutbare Härte dar, die der Mieter nicht hinnehmen muss (LG Berlin ‑63 S 446/12-).