Kündigung wegen Beleidigung durch Mitbewohner
Beleidigt ein Mitbewohner den Vermieter mit dem Wort ‘Scheißdeutscher‘ ist der Vermieter zur Kündigung berechtigt. Die Verfehlungen Dritter, denen der Mieter die Mitbenutzung der Wohnung überlassen hat, muss sich der Mieter zurechnen lassen (AG Hamburg in ZMR 2019, 968).