Wird der Mieter neben der wirksamen Schönheitsreparaturenklausel verpflichtet, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in einen ‘bezugsfertigen Zustand‘ zu versetzen, liegt keine unzulässige Summierung vor (BGH XII ZR 108/13).
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter die Mietsicherheit nicht wegen streitiger Forderungen verwerten (BGH VIII ZR 234/13)
Auch im Gewerbemietverhältnis ist innerhalb eines Jahres nach der Abrechnungsreife die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, auch wenn es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt (OLG Düsseldorf 24 U 136/12).
Wird die Kündigung des Mietvertrages im Einvernehmen der Parteien zurückgenommen, lebt der alte Vertrag nicht auf, sondern ein neuer Mietvertrag wird begründet. Dies führt dazu, dass die Bürgschaft des alten Vertrages nicht automatisch fortgilt (OLG Düsseldorf 10 U 158/10).
Der Vermieter, der eine nicht ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung vorlegt, kann diese in einem Prozess nachbessern, ohne eine neue Abrechnung vorlegen zu müssen (OLG Düsseldorf 10 U 52/13).
Kann ein Eigentümer aufgrund einer Regelung in der Teilungserklärung einen Balkon anbringen, muss er dennoch die Zustimmung aller Wohnungseigentümer einholen. Ein Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus, wenn er den Balkon anbauen will (LG Berlin 55 S 171/12 WEG).
Prägt ein Baum das Erscheinungsbild eines Grundstücks mit, so ist seine Entfernung eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG (LG Hamburg 318 S 5/13).
Ist die Tierhaltung (hier eines Hundes) vertragsgemäß, so haftete der Mieter nicht für Schäden, die der Hund verursacht (AG Koblenz 162 C 939/13).
Leistet der Mieter oder ein Dritter für den Mieter freiwillig eine die dreifache Monatsmiete übersteigende Sicherheit, ist dies zulässig, wenn dies freiwillig geschieht, ohne dass der Vermieter dies gefordert hat (AG Köpenick ‑15 C 64/13-).
Ein notwendiger Umzug von 14 Monaten in eine Ersatzwohnung stellt gegenüber einer Modernisierungsmaßnahme eine unzumutbare Härte dar, die der Mieter nicht hinnehmen muss (LG Berlin ‑63 S 446/12-).