Baumfällkosten nicht umlegbar
Da es sich bei den sog. Baumfällkosten nicht um wiederkehrende Kosten handelt, sind diese für den Mieter nicht vorhersehbar und damit nicht umlegbar (AG Hamburg-Blankenese in ZMR 2015, 135).
Da es sich bei den sog. Baumfällkosten nicht um wiederkehrende Kosten handelt, sind diese für den Mieter nicht vorhersehbar und damit nicht umlegbar (AG Hamburg-Blankenese in ZMR 2015, 135).