Adressat der Kündigung
Die Kündigung ist an alle Mieter zu richten. An wen der Vermieter die Kündigung gerichtet hat, ist anhand der objektiven Gegebenheiten durch Auslegung festzustellen. Haben etwa alle Mieter einen Mieter als Ansprechpartner des Vermieters bestimmt und bittet der Vermieter, die ihm gegenüber ausgesprochene Kündigung an die übrigen Mieter weiterzuleiten, ist davon auszugehen, dass sich die Kündigung an alle Mieter richtet (BGH VIII ZR 25/14).