‘Duschmöglichkeit‘ im Sinne des Berliner Mietspiegels 2019
Das Merkmal einer ‘Duschmöglichkeit‘ im Sinne des Berliner Mietspiegels 2019 liegt auch dann vor, wenn eine bündig verbaute Badewanne in einem verschließbaren Bad existiert. Auf eine Duschkabine oder eine Glasabtrennung kommt es nicht an. (LG Berlin in ZMR 2021, 742)