Wohnfläche bei Mieterhöhung
Bei einer Mieterhöhung auf der Basis des Mietspiegels ist nicht die vertraglich vereinbarte Wohnfläche, sondern die tatsächliche Wohnfläche entscheidend (BGH VIII ZR 266/14).
Bei einer Mieterhöhung auf der Basis des Mietspiegels ist nicht die vertraglich vereinbarte Wohnfläche, sondern die tatsächliche Wohnfläche entscheidend (BGH VIII ZR 266/14).