Hinweispflicht des Vermieters auf Besonderheiten der Mietwohnung
Ist eine bestimmte Möblierung der Wohnung gepaart mit einem normalen Lüftungsverhalten verantwortlich für die Bildung von Schimmel, so liegt keine Pflichtverletzung des Mieters vor, wenn der Vermieter nicht ausdrücklich auf diese Umstände hingewiesen hat (LG Aachen in ZMR 2016, 112).