Zahlung der Mietkaution an den WEG- Verwalter
Zahlt der Mieter einer Eigentumswohnung die Kaution direkt an den Verwalter kann er diese auch direkt von diesem zurückfordern (BGH VIII ZR 300/14).
Zahlt der Mieter einer Eigentumswohnung die Kaution direkt an den Verwalter kann er diese auch direkt von diesem zurückfordern (BGH VIII ZR 300/14).