Schriftformverstoss im Gewerbe bei Nutzung weiterer Flächen
Nutzt ein Gewerbemieter neben den im Mietvertrag ausgewiesenen Flächen weitere umfangreiche Flächen, die um das vermietete Gebäude herum liegen, so liegt ein Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform vor (OLG Dresden in ZMR 2016, 27).