Formelle Ordnungsgemäßheit der Heizkostenabrechnung
Es kommt für die formelle Ordnungsgemäßheit der Heizkostenabrechnung nicht darauf an, ob die Heizkosten auf abgelesenen Messwerten oder auf einer Schätzung beruhen. Bei einer Schätzung kommt es auch nicht darauf an, ob diese den Anforderungen des § 9 a Heizkostenverordnung gerecht wird (BGH VIII ZR 112/14).