Nebenkostenabrechnung im Gewerbe auch innerhalb eines Jahres nach Abrechnungsreife
Auch im Gewerbemietverhältnis ist innerhalb eines Jahres nach der Abrechnungsreife die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, auch wenn es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt (OLG Düsseldorf 24 U 136/12).