Die Entferung eines Baumes kann eine bauliche Veränderung sein
Prägt ein Baum das Erscheinungsbild eines Grundstücks mit, so ist seine Entfernung eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG (LG Hamburg 318 S 5/13).
Prägt ein Baum das Erscheinungsbild eines Grundstücks mit, so ist seine Entfernung eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG (LG Hamburg 318 S 5/13).