Fristlose Kündigung nicht bei Zahlungsverzug mit Betriebskostennachforderungen
Schuldet der Mieter eine Betriebskostennachforderung, kann der Vermieter im Fall der Nichtzahlung nicht fristlos kündigen, da es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen handelt (AG Köpenick ‑13 C 66/13-).