Neubauwohnung: Mangelvorbehalt in Übernahmeprotokoll
Übernimmt ein Mieter eine Neubauwohnung (Erstbezug) ohne sich im Übernahmeprotokoll Rechte wegen der erkennbaren Mängel vorzubehalten und zahlt er dann die Miete voll, hat er kein Minderungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht wegen dieser Mängel. Unberührt bleibt der Mangelbeseitigungsanspruch (AG Hamburg-Wandsbek in ZMR 2013, 967).