Schadensersatz des Mieters bei ausgefallenem Wandanstrich
Der Mieter schuldet dem Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses Schadensersatz, wenn er die in neutraler (weiß) Dekoration übernommene Wohnung mit einem ausgefallenen Wandanstrich (rot und blau) zurückgibt. Dies gilt auch, wenn der Mieter vertraglich keine Schönheitsreparaturen schuldet (BGH VIII ZR 416/12).