Eigenbedarfskündigung
Auch kurz nach Abschluss des Mietvertrages kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf begründet und damit nicht rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Eigenbedarf bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar war, sondern erst kurz nach dem Abschluss des Mietvertrages entstanden ist (BGH VIII ZR 233/12).