Freikörperkultur im Garten der Mietwohnung
Keine Störung des Hausfriedens durch Nacktsonnen im Garten oder auf dem Balkon der Mietwohnung. Dies gilt auch, wenn Nachbarn daran Anstoß nehmen, da es die freie Entscheidung des Mieters ist, ob und wie er sich sonnen will (AG Merzig in ZMR 2013, 898).